Bericht zum weiteren Aufbau des Wasserstoffnetzes
Die Bundesregierung hat einen Bericht zum weiteren Aufbau des Wasserstoffnetzes vorgelegt (20/10294). Das Konzept sieht den nationalen Wasserstoff-Netzhochlauf in zwei Stufen vor: Das Wasserstoff-Kernnetz bildet demnach das Grundgerüst, um deutschlandweit wesentliche Wasserstoff-Standorte, insbesondere Elektrolyseure, Importterminals und -pipelines, Verbrauchsstandorte, Industriezentren, Kraftwerke und Speicher, bis zum Jahr 2032 miteinander zu verbinden und überregionalen Wasserstofftransport zu ermöglichen. Der weitere Ausbau in der zweiten Stufe soll mit dem integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff erfolgen. Die Netzentwicklungsplanung soll der Optimierung und Verstärkung des Wasserstofftransportnetzes in ganz Deutschland dienen; ihre Integration mit der Gasnetzentwicklungsplanung soll die zeit- und kosteneffiziente schrittweise Konversion von Gasnetzleitungen, die für die Sicherung der Gasversorgung nicht mehr benötigt werden, und ihre Aufbereitung für den Wasserstofftransport ermöglichen. Mit zwei Novellierungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll der rechtliche Rahmen geschaffen werden. Die erste Novelle, mit der die Grundlagen für das Wasserstoff-Kernnetz geschaffen werden (§ 28r EnWG), wurde vom Bundeskabinett am 24. Mai 2023 beschlossen und ist, nachdem das parlamentarische Verfahren im November abgeschlossen wurde, am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten. Mit einer weiteren Novellierung des EnWG, die das Bundeskabinett am 15. November 2023 beschlossen hat, sollen als zweite Stufe die reguläre integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff sowie das Finanzierungsmodell für den Aufbau des Kernnetzes und der regulierte Netzzugang zu den Wasserstoffnetzen verbindlich festgelegt werden. Die Gesetzesänderung soll nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Frühjahr 2024 in Kraft treten.