Ermöglicht weiterhin die flächendeckende Postversorgung
Der Bundesrat verabschiedete die überfällige Modernisierung des Postgesetzes und legt damit den Rahmen für die zukünftige Erbringung von Postdienstleistungen fest. Das modernisierte Gesetz trägt der Notwendigkeit Rechnung, sich an den Strukturwandel beim Post-Universaldienst anzupassen. Die Deutsche Post begrüßt, dass der Bundesrat das „Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“ verabschiedet hat und nun die Rahmenbedingungen für die künftige postalische Versorgung feststehen. Nachdem zuvor der Deutsche Bundestag bereits zugestimmt hatte, kann das Gesetz voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten. Es löst sowohl das Postgesetz als auch die Post-Universaldienstleistungsverordnung aus dem Jahr 1998 ab und stellt die flächendeckende Versorgung mit Briefen und Paketen in Deutschland (auch Post-Universaldienst genannt) auf eine neue rechtliche Grundlage. Die überfällige Modernisierung des Gesetzes ermöglicht es der Deutschen Post, den Post-Universaldienst auch in Zeiten des Strukturwandels – deutlicher Rückgang der Briefe, Anstieg der Pakete – weiter zu erbringen.