Bundesrat stimmt GAP-Ausnahmen-Verordnung zu
Der Bundesrat hat der vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten GAP-Ausnahmen-Verordnung zugestimmt. Damit soll – begrenzt auf das Jahr 2023 – im Rahmen der EU‑Agrarförderung mehr Getreideanbau ermöglicht werden, um die volatilen Getreidemärkte zu beruhigen und damit einen Beitrag zu globalen Ernährungssicherung zu leisten.
Mit der Verordnung soll im kommenden Jahr ausnahmsweise auf den in der EU-Agrarförderung erstmalig verpflichtenden Fruchtwechsel verzichtet werden. So kann begrenzt auf 2023 Weizen auf Weizen angebaut werden. Zudem soll auf erstmalig obligatorischen Stilllegungsflächen weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein, allerdings nur von Getreide, Sonnenblumen und Hülsenfrüchten (ohne Soja), und nur auf Flächen, die nicht bereits brachliegen. Artenvielfaltsflächen, d.h. Brachen, die schon seit 2021 etabliert sind, dürfen grundsätzlich nicht bewirtschaftet werden. Außerdem müssen wertvolle Landschaftselemente, wie Hecken, Sträucher und Feldgehölze, erhalten bleiben, die nicht nur der Biodiversität dienen, sondern etwa auch vor Wind und Erosion schützen. Hintergrund ist dabei, wenn landwirtschaftliche Betriebe EU-Agrarförderung in Anspruch nehmen, müssen sie ab 2023 sogenannte „Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand“ einhalten. Dazu gehören der Fruchtwechsel auf Ackerland, also der jährliche Wechsel der Hauptkultur, und eine Umwandlung eines Mindestanteils von vier Prozent der Ackerfläche in Artenvielfaltsflächen. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die Europäische Kommission den Mitgliedsaaten die Möglichkeit eingeräumt, im Jahr 2023 ausnahmsweise die Standards zur Lebensmittelproduktion zu lockern.