Brandenburgische Gesundheitsministerin Nonnemacher geht ins Detail

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher fordert erhebliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur geplanten Krankenhausreform. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung greift massiv in die Planungshoheit der Länder ein und ist unzureichend. Die geeinte Stellungnahme der Länder, insbesondere die Kritikpunkte der ostdeutschen Länder, wurden bisher nicht berücksichtigt. Deshalb lehnt das Land Brandenburg den aktuellen Entwurf ab. Die Krankenhausreform ist notwendig. Sie gelingt aber nur, wenn Bund und Länder zusammenarbeiten und eine sinnvolle Reform gemeinsam beschließen, sagte Nonnemacher im Bundesrat. Der Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes lag dem Bundesrat im ersten Durchgang zur Stellungnahme vor. Die bundesweiten Voraussetzungen der Versorgungslandschaft sind nicht gleich, weshalb ausschließlich bundeseinheitliche Vorgaben nicht geeignet sind, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. In den ostdeutschen Ländern steht aufgrund der nach der Wiedervereinigung dort erfolgten Strukturbereinigung und einhergehenden Transformation der Krankenhauslandschaft im Vergleich zu westdeutschen Bundesländern nur eingeschränkt Konzentrationspotenzial zur Verfügung. Dies muss bei der Gesetzgebung bedacht werden. Daher sind praktikable Möglichkeiten für Kooperationen zur Erfüllung der Qualitätskriterien sowie verbindliche und dauerhafte Ausnahmeregelungen von den Leistungsgruppen essentiell, um die Versorgung in dünn besiedelten Gebieten mit einer hohen Versorgungsqualität weiterhin sicherzustellen. Wer oder was zwingend erforderlich für die Versorgung ist, muss von den Ländern mit der Expertise vor Ort entschieden werden. Für ländliche Regionen müssen erweiterte Regelungen geschaffen werden, um die regionale und wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.

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