Dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wird umgesetzt

Der 1. Januar 2020 ist für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Datum: Ab diesem Zeitpunkt wird mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes ein neues Leistungsrecht eingeführt. Die existenzsichernden Leistungen (Sozialhilfe) und die Fachleistungen (Eingliederungshilfe) werden voneinander getrennt. Dies betrifft in Brandenburg rund 7.000 Menschen, die in einer Einrichtung leben, sowie einen Teil der rund 11.600 Menschen in Tagesstätten und Werkstätten für behinderte Menschen. „Mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen ist das Ziel dieser großen Reform. Zum Jahreswechsel erreichen wir die nächste wichtige Etappe auf dem Weg für eine inklusive Gesellschaft“, sagt Sozialministerin Ursula Nonnemacher vor dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung.

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