Bund und Landregierung sind in der Pflicht

Zwei Monate nach der Entscheidung der polnischen Behörden zugunsten des Ausbaus der Grenz-Oder üben die Umweltverbände Kritik an der unentschlossenen Haltung der Landes- und Bundesregierung. Der Oderausbau soll gewährleisten, dass künftig die Hochwasserabflussverhältnisse optimiert und stabile Fahrwasserverhältnisse insbesondere für den Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte sichergestellt werden. Die Umweltverbände beidseits der Oder sehen in der Umsetzung dieses Abkommens eine Gefahr für Hochwasserschutz und Umwelt. Hier muss die für den Hochwasserschutz zuständige Landesregierung Stellung beziehen und die Brandenburger Bevölkerung aufklären. Die für die Außenvertretung Deutschlands zuständige Bundesregierung muss die Belange des Hochwasser- und Naturschutzes ebenso berücksichtigen und notfalls auf juristischem Wege vertreten.

„Nach den vorliegenden Gutachten und Erkenntnissen widersprechen die Ausbaupläne an der Oder nicht nur dem europäischen Naturschutzrecht, sondern sind sogar kontraproduktiv für den Hochwasserschutz“, sagt Florian Schöne, Politischer Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring. „Die Diskussion der geplanten Baumaßnahmen an der Oder muss durch die Landesregierung mit einem eigenen Gutachten auf eine sachliche Grundlage gestellt werden. Wir fordern zudem eine umfassende Information der Öffentlichkeit über das Hochwasserrisiko.“ Als Folge des geplanten Ausbaus gemäß der Stromregelungskonzeption wird ausgerechnet an der Gefahrenstelle am Deich bei Hohenwutzen der Wasserstand bei Hochwasser um über 10 cm erhöht. Dieser Deich ist aber von entscheidender Bedeutung für den Hochwasserschutz des Oderbruchs.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

„Naturschutz und Hochwasserschutz müssen Hand in Hand gehen. Dies ist an der Oder nicht der Fall“, erklärt der Vorsitzende des BUND Brandenburg, Carsten Preuß. „Der BUND Brandenburg hat gegen den positiven Umweltbescheid des Umweltdirektors in Stettin Widerspruch eingelegt, auch um vor einem polnischen Verwaltungsgericht klageberechtigt zu sein. Wir fordern auch von Dietmar Woidke, sich als Ministerpräsident und Koordinator für die deutsch-polnische Zusammenarbeit schützend vor die Oder zu stellen.“

error: Der Inhalt ist geschützt!
X