Frauen tragen die Hauptlast

Frauen übernehmen während der Pandemie den Hauptanteil der Kinderbetreuung. Das geht aus einer Analyse der Barmer zum Kinderkrankengeld hervor. Zwei Drittel der insgesamt rund 3.400 Anträge auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld, die im ersten Quartal dieses Jahres bei der Krankenkasse in Brandenburg eingingen, wurden von Müttern gestellt. Die Zahl der Anträge auf Kinderkrankengeld ist in den vergangenen Monaten enorm gestiegen. Es sind meistens die Frauen, die die Betreuung übernehmen, wenn die Kinder wegen der Eindämmungsmaßnahmen nicht in die Kita oder Schule können. Natürlich können auch Väter einen Antrag stellen. Zu den rund 3.400 Anträgen auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld kamen im ersten Quartal rund 6.500 Anträge für die Betreuung eines erkrankten Kindes hinzu. Die insgesamt rund 9.900 Anträge bei der Krankenkasse machten mehr als 31.100 Tage aus, an denen Kinderkrankengeld ausgezahlt wurde. Im gesamten letzten Jahr verzeichnete man rund 14.300 Anträge für 37.800 Kinderkrankengeldtage. In 2019 wurden 16.200 Anträge für 38.300 Kinderkrankengeldanträge bewilligt.

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Der Bundesrat hat diesen Monat den Anspruch auf Kinderkrankengeld erneut erweitert. Jeder Elternteil erhält im Jahr pro Kind jeweils 30 Anspruchstage (maximal 65 Tage), Alleinerziehende pro Kind 60 Tage (maximal 130 Tage). Dieser Anspruch gilt auch für die Fälle, in denen die Betreuung des Kindes erforderlich wird, weil die Schule oder die Kita pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht aufgehoben wurde. Die Beantragung kann zudem auf mehrere Zeiträume verteilt werden, falls Eltern ihr Kind lediglich an bestimmten Wochentagen betreuen. „Um unseren Versicherten die Antragstellung so leicht wie möglich zu machen, verzichten wir auf einen Nachweis der geschlossenen Kita oder Schule. Das Ausfüllen und Einreichen eines Online-Formulars reicht aus“, so Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.

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