Digitalisierung in Brandenburger Schulen vorantreiben
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst, hat in ihrer Bilanz ihrer ersten 100 Tage im Amt wichtige Schwerpunkte in ihrer Arbeit vorgestellt. Zu den wichtigsten Vorhaben zählen das Lernen mit digitalen Medien in der Schule und die Verbesserung der Qualität von Schulunterricht und Kita-Betreuung. Der Dialog mit allen Akteuren bei Entscheidungen ist für sie das wichtigste Instrument zur Gestaltung von Politik.
1. Lernen mit digitalen Medien
Die Schülerinnen und Schüler des Landes sollen fit gemacht werden für die Herausforderungen der digitalen Zukunft. Dazu gehören Unterrichtsprojekte und die bessere Ausstattung der Schulen.
Alle Schulen des Landes sollen medienfit☺ werden
Das 2016 an Grundschulen gestartete Projekt „medienfit☺“ wird ab dem Schuljahr 2018/19 auf weiterführende Schulen ausgeweitet (Sek I/Sek II). Sofern der Landtag dem Nachtragshaushalt zustimmt, werden dafür 2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Schulen können sich für die Teilnahme bewerben. Ausgewählte Schulen werden mit mindestens 20.000 Euro für Investitionen in das digitale Lernen unterstützt und bekommen professionelle Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsangebote.
Schulcloud für das Land Brandenburg
Zusammen mit dem Hasso-Plattner-Institut (HPI) wird das MBJS für Brandenburg eine Schulcloud auf den Weg bringen. Vorgesehen ist, die Cloud gemeinsam mit mehreren Bundesländern zu entwickeln.
Dialogforum Bildung „Digital kompetent“ am 20. April in Potsdam
Das Ministerium wird mit Expertinnen und Experten und einer breiten Öffentlichkeit die nächsten Schritte hin zur „Bildung in der digitalen Welt“ für die Schulen des Landes diskutieren.
Digitalisierung von Jugendfreizeiteinrichtungen
Jugendfreizeiteinrichtungen sollen bei der IT-Ausstattung unterstützt werden. Sofern der Landtag dem Nachtragshaushalt zustimmt, stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung, z.B. für leistungsfähiges W-LAN oder Breitbandzugang.
2. Verbesserungen der Qualität von Schulen – gute Rahmenbedingungen schaffen
Am 23. März wird das MBJS einen „Fachtag zur Qualität von Schulen und Unterricht“ veranstalten. Dabei werden Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern vor allem in Deutsch und Mathematik mit Expertinnen und Experten, aber auch der interessierten Öffentlichkeit erörtert.
Neben dem bestehenden „Brandenburgischen Lehrerinnen- und Lehrerpreis“ wird 2019 ein weiterer Wettbewerb für Schulen ausgerufen. Geehrt werden sollen Schulen, die sich in der Qualitätsverbesserung besonders verdient gemacht haben.
Um die Qualität von Bildung zu gewährleisten, werden gute Rahmenbedingungen geschaffen. Das Bildungsministerium hat in dieser Legislaturperiode schon mehr als 3.000 Lehrkräfte neu eingestellt. Bis zum Ende dieser Legislatur werden rund 2.000 weitere Lehrkräfte benötigt. Dafür werden mehrere Maßnahmen ergriffen.
Änderung des Brandenburgischen Lehrergesetzes
Am 16. Januar 2018 wurde im Kabinett die Änderung des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes beschlossen, um weitere Zugänge in das Lehramt zu schaffen für Studierende oder Uni-Absolventinnen und -Absolventen, die sich erst später für das Lehramt entscheiden.
Studierenden, die bisher keinen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss erworben haben, wird der Einstieg in einen (besonderen) lehramtsbezogenen Masterabschluss ermöglicht. Die Universität Potsdam kann hierfür besondere Studienangebote einrichten.
Künftig können auch Fachhochschulabsolventen mit geeignetem fachwissenschaftlichem Hochschulstudium sowohl berufsbegleitend als auch als Lehramtskandidatin oder -kandidat den Vorbereitungsdienst absolvieren.
Wer bereits als Lehrkraft im Land Brandenburg tätig ist, kann nach Teilnahme an einschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen eine besondere Staatsprüfung zum Erwerb eines Lehramtes ablegen, ohne zuvor einen Vorbereitungsdienst absolviert zu haben.
Der Vorbereitungsdienst kann künftig auch von Lehramtsabsolventinnen und -absolventen berufsbegleitend, aber auch in Teilzeitbeschäftigung absolviert werden. Damit wird die Attraktivität, den Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg zu absolvieren, weiter hochgehalten.
Für Brandenburger Lehramtsstudienabsolventinnen und -absolventen wird der Vorbereitungsdienst ab 2019 auf 12 Monate verkürzt (Bachelor/Master-Studiengang = 5 Jahre und Praxissemester).
Lehramtsstudienabsolventinnen und -absolventen, die außerhalb des Landes Brandenburg ihr Lehramtsstudium absolviert haben, können den Vorbereitungsdienst weiterhin in 18 Monaten absolvieren, können aber auch nach 12 Monaten die Zulassung zur Staatsprüfung beantragen.
Erhöhung der Zahl der Lehramtsstudierenden in Kooperation mit Wissenschaftsministerium (MWFK):
Beide Häuser sind sich darin einig, dass es eine Aufstockung der Studienplätze geben soll, um die Absolventenzahlen künftiger Lehrkräfte zu erhöhen. Neben der Erhöhung der Kapazitäten soll auch die Studienerfolgsquote verbessert werden.
Qualifikation der Seiteinsteiger verbessern
Im Land Brandenburg waren im Schuljahr 2017/18 rund 21% der dauerhaft neu eingestellten Lehrkräfte Seiteneinsteiger/innen. Deren Qualifizierung wird intensiviert.
Zurzeit erfolgt eine berufsbegleitende Qualifizierung einmal mit 40 Stunden und anschließend mit 200 Stunden.
Künftig wird die Qualifizierung von Seiteneinsteiger/innen intensiviert. Sie erhalten befristete Arbeitsverträge von 15 Monaten, davon drei Monate Qualifizierung (300 Stunden + 180 Stunden Selbststudium, schriftliche Belege, Hospitation) vor dem Unterrichtseinsatz.
Um den Unterrichtsausfall in Grenzen zu halten, werden große Anstrengungen unternommen. Mit leichten Schwankungen liegt er bei rund 2 Prozent. Das ist nicht viel im Vergleich zu anderen Bundesländern. Es gab zum Schuljahresende 2016/17 kein Zeugnis, auf dem Noten fehlten. Das wird bei den Halbjahreszeugnissen im laufenden Schuljahr 2017/18 wieder so sein.
80 Millionen Euro werden für die Modernisierung und den Ausbau von Schulen ausgegeben. Die Mittel stammen aus dem „KIP Bildung“, dem Konjunkturprogramm der Landesregierung.
Das MBJS hat eine Demografie-Kommission für weiterführende Schulen eingerichtet. Sie soll Vorschläge machen, wie das Schulsystem zukunftssicher gestaltet werden kann. Dazu werden auch externe Gutachterinnen und Gutachter konsultiert und Vergleiche mit anderen Bundesländern und Staaten herangezogen. Im Mai 2019 soll der Bericht vorliegen.
Auch in der beruflichen Bildung engagiert sich das MBJS. Der Fachkräftemangel ist in der Wirtschaft bereits spürbar angekommen. Der demografische Wandel darf allerdings nicht zur Abwärtsspirale im Bereich der Ausbildung führen. Daher plant das MBJS:
Einen intensiven Dialog mit dem Berufsschulverband, den Kammern, Gewerkschaften, Unternehmensverbänden, Schulträgern und kommunalen Spitzenverbänden. Das MBJS wird zu einer Gesprächsrunde über die Zukunft der beruflichen Bildung im Land Brandenburg einladen.
Ein Gutachten zur Standortbestimmung der beruflichen Schulen in Brandenburg. Darin sollen Vorschläge zur Stärkung der beruflichen Schulen gemacht werden. Folgende Aspekte sollen u.a. betrachtet werden:
Entwicklung der Ausbildungsverträge, der Ausbildungsbetriebe und der Ausbildungsstellen,
Entwicklung des Ausbildungsstellenmarktes (Angebot-Nachfrage-Relation etc.), regionale Verteilung der Angebote der dualen Ausbildung, Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler, Entwicklung der Lehrkräfte an beruflichen Schulen, Infrastruktur (Erreichbarkeit, Wohnheime).
3. Qualität der Kindertagesbetreuung – familienfreundliches Brandenburg
Mit der Versorgung von Kindern im Krippenalter liegt Brandenburg bundesweit an erster Stelle. Brandenburg hat einen Spitzenplatz in der Betreuungsquote der Kinder bis zwölf Jahre. Die Betreuungsquoten:
bei den 0- bis 3-Jährigen (im Krippenalter) 57,2 %
bei den 3- bis 6-jährigen (im Kindergartenalter) 97,1 %
Angebote bis 12 Jahre (im Hortalter) 60,8 %
Die Personalbemessung im Kita-Bereich wurde und wird in dieser Legislaturperiode verbessert:
– im Krippenbereich schrittweise (in 2015 und 2016) von 1:6 auf 1:5
– im Kindergarten von 1:12 auf 1:11,5 (2017) und ab 1.8.2018 auf 1:11.
Das Land beteiligt sich aktuell mit Zuschüssen in Höhe von knapp 400 Millionen Euro an der Finanzierung der Kindertagebetreuung. Auch Familien sollen entlastet werden:
Ab 1. August werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages – die Eltern im letzten Kita-Jahr vor der Schule von der Zahlung von Beiträgen befreit. Der Gesetzentwurf soll im Februar vom Kabinett beschlossen und anschließend dem Landtag zugeleitet werden. Das Gesamtvolumen dieser Elternentlastung beträgt rund 40 Millionen Euro.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor:
– Elternbeiträge sind für das Kita-Jahr nicht mehr zu entrichten, in dem das Kind im Jahr vor der Einschulung ist.
– Für Rücksteller von der Einschulung (ca. 15% eines Jahrganges) sind beide Kita-Jahre beitragsfrei.
– Bei Einschulung vor Vollendung des letzten Jahres vor der Einschulung erfolgt eine Rückerstattung gezahlter Elternbeiträge.
– Die Freistellung erfasst alle Betreuungsumfänge.
– Das Land zahlt den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für alle Träger eine Pauschale, die über dem durchschnittlichen Elternbeitrag liegt. (115 Euro/Kind/Monat. Damit werden die Elternbeiträge von 55% aller Träger komplett erfasst bzw. darüber hinaus gezahlt. Für die übrigen 45% erfolgt die Zahlung der tatsächlichen Beiträge durch Erstattung nach Antrag und Prüfung (Härtefallregelung)
– Kinder, die ihren ständigen Aufenthaltsort außerhalb von Brandenburg haben, sind auch betragsfrei in brandenburgische Kitas aufzunehmen, wenn in ihrem Herkunftsland Kinder aus Brandenburg ebenfalls beitragsfrei im letzten Jahr vor der Einschulung aufgenommen werden bzw. eine besondere Vereinbarung dies vorsieht (z.B. Staatsvertrag).
Weitere Verbesserungen in der Kita-Betreuung werden vorbereitet. So soll es mittelfristig eine Ausweitung der Beitragsbefreiung geben und innerhalb der nächsten zehn Jahre eine Verbesserung der Qualität durch Erreichen der Betreuungsschlüssel 1:3 für die Krippe und 1:8 für die Kitas.
Neues Förderprogramm „FreiRäume“ für Jugendfreizeiteinrichtungen
Das MBJS wird in diesem Jahr ausgewählte Jugendfreizeiteinrichtungen in Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern mit insgesamt 500.000 Euro unterstützen. Dafür wurde das Förderprogramm „FreiRäume“ zur Gestaltung und Ausstattung von Spiel- und Freizeitflächen aufgelegt, z.B. für Basketballanlagen, Skater-Bahnen, Bolzplätze. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten für bauliche Veränderungen, maximal jedoch 5.000 Euro. Die 500.000 Euro stammen aus Lotto-Mitteln, rein rechnerisch können damit 100 Gemeinden gefördert werden.
Das Programm will jungen Menschen im ländlichen Raum verstärkt Gesicht und Stimme geben. Deshalb werden sie bei der Planung ihrer „FreiRäume“ aktiv einbezogen, etwa durch die Beteiligung von Jugend- oder Clubräten oder durch die Unterstützung von Selbsthilfeprojekten der Jugendlichen.
4. Ausweitung des Dialogs mit den Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen
Ministerin Britta Ernst wird über zentrale Herausforderungen mit den relevanten Akteuren diskutieren und beraten – mit Eltern, Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, Schülerinnen und Schülern, Verbänden und Vereinen, kommunalen Spitzenverbänden, Kammern, Sozialpartnern, Interessenvertretern und weiteren Beteiligten. Notwendige Veränderungen sollen vor Entscheidungen transparent gemacht sowie Meinungen und Standpunkte eingeholt werden.
Dafür sind mehrere Formate geplant:
Dialogforum Bildung
Vorbereitet werden regelmäßige öffentliche Diskussionsveranstaltungen, die Eltern, Lernende, Lehrende, Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden und Politik und der interessierten Öffentlichkeit an einen Tisch holt. Geplant sind jährlich zwei Veranstaltungen in verschiedenen Regionen Brandenburgs, eine im Frühjahr (Start am 20. April zum „Lernen mit Digitalen Medien“), eine im Herbst.
Außerdem will Ministerin Ernst mit Eltern vor Ort intensiver ins Gespräch kommen und dazu Vertreterinnen und Vertreter der Kreiselternbeiräte zu einem Dialog einladen. In vier Diskussionsrunden (eine je Schulamtsbereich) sollen Standpunkte ausgetauscht, über Aktuelles informiert und über interessierende Themen diskutiert werden.
Dialog mit Eltern in der Kita
Die Eltern sind die wichtigsten Ansprechpartner für Kita-Erzieherinnen und Erzieher, die freien und öffentlichen Träger der Kitas und die politisch Verantwortlichen in den Kommunen und auf der Landesebene. Für den regelmäßigen Gedankenaustausch wird der Dialog mit den Elternvertretern ausgeweitet. Ziel des MBJS ist es, dass künftig in allen Landkreisen und kreisfreien Städten örtliche Elternbeiräte gebildet werden. Wenn dazu eine gesetzliche Veränderung notwendig sein wird, ist das nicht ausgeschlossen. Dazu werden gezielte Gespräche geführt.
5. Bessere Sportstätten für den Breitensport
Brandenburg ist Sportland – im Breiten- wie im Spitzensport. Brandenburger Athletinnen und Athleten haben seit 1990 bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften mehr als 1.000 Gold-, Silber- und Bronzemedaillen erkämpft. Grundlage für diese Erfolge ist eine breite Basis im Sport. Es gibt in Brandenburg mehr als 3.000 Sportvereine, in denen über 340.000 Frauen und Männer, Kinder und Jugendliche aktiv sind. Fast 50.000 Ehrenamtliche engagieren sich in der Vereinsarbeit.
Das Land unterstützt die Sportvereine und Kommunen mit insgesamt 33 Millionen Euro für die Verbesserung ihrer Sportstätten für den Breitensport. Dafür hat die Landesregierung zwei Förderprogramme aufgelegt:
Kommunales Investitionsprogramm (KIP) Sport (2016 – 2019)
Mit 15 Millionen Euro aus dem „KIP Sport“ werden sich die Bedingungen für über 80 Sportvereine des Landes im städtischen Bereich erheblich verbessern. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages wird die Landesregierung im Jahr 2018 weitere 3 Millionen Euro und für 2019 noch einmal 1 Million für Baumaßnahmen der Vereine in den Kommunen zur Verfügung stellen. Da die Sportvereine und Kommunen einen beachtlichen Eigenanteil leisten, werden für die Vorhaben dann insgesamt ca. 25 Millionen Euro verbaut sein. Zudem werden aus dem KIP im Jahr 2018 weitere 4 Millionen Euro für kommunale Baumaßnahmen an der Spezialschule Sport in Frankfurt (Oder) zur Verfügung gestellt.
Goldener Plan Brandenburg (2014 – 2020)
Mit dem „Goldenen Plan Brandenburg“ stehen in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt rund 14 Millionen Euro für den ländlichen Raum zur Verfügung, jährlich also 2 Millionen Euro, ebenfalls für vereinseigene bzw. gepachtete Sportanlagen. Voraussichtlich können insgesamt rund 100 Projekte gefördert werden.
Gefördert werden Neubau, Sanierung und Erweiterung von Sportplatzanlagen/Sportfunktionsgebäuden (z.B. Kunst- und Naturrasenplätzen, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen, Schießanlagen oder Steganlagen für Wassersportvereine) sowie der barrierefreie Umbau.
Dem Thema „Sportstätteninfrastruktur im Land Brandenburg“ widmet sich in diesem Jahr auch die Landessportkonferenz, das wichtigste Gremium zur Beratung der Landesregierung in allen Grundsatzangelegenheiten des Sports.