Umweltministerium fördert Anpassungsmanagement

Städte und Gemeinden können ab dem 1. Dezember 2021 finanzielle Unterstützung für ihre Vorsorge gegen Klimarisiken bekommen. Im Fokus der neuen Förderrunde des BMU-Programms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ steht der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Kommunen. Darüber hinaus will das BMU innovative, lokale Modellprojekte gezielt fördern, die vor Schäden durch extreme Wetterereignisse schützen, wie Starkregen oder Hitzewellen. Gesucht werden innovative, nachhaltige Ideen von Städten, Gemeinden und anderen lokalen Akteuren, die beispielgebend für andere Kommunen in Deutschland sind.Die novellierte Förderrichtlinie richtet das BMU-Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ neu aus. Durch ein umfassendes Angebot von der Planung bis zur Umsetzung sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, anstehende Klimaanpassungs- und Umbauprozesse frühzeitig und integriert anzugehen sowie nachhaltig auszurichten. Vor allem sollen Kommunen solche Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung entwickeln, die die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgreifen und so einen besonderen Mehrwert für Menschen und Umwelt vor Ort schaffen.

Die verschiedenen Förderschwerpunkte werden gestaffelt ausgeschrieben. Ab 1. Dezember bis 31. Januar 2022 wird der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Städten und Gemeinden gefördert. Dadurch werden gezielt Anreize für Kommunen geschaffen, lokale Klimaanpassung strategisch zu denken und selbst zu steuern. Die dafür erforderlichen Gesamtkonzepte erarbeiten lokale Klimaanpassungsmanager vor Ort, ihr Einsatz wird durch das BMU gefördert. Diese nachhaltigen Anpassungskonzepte bilden die Grundlage für konkrete Aktivitäten der jeweiligen Kommune. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Risikovorsorge, die vor Schäden durch extreme Wetter- und Klimaereignisse, wie Starkregen oder Hitzewellen, schützen. So können auch ausgewählte investive Maßnahmen über das Förderprogramm unterstützt werden. Die Anträge werden in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses bearbeitet.

 

Weitere Informationen

Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“

https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel/

https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaanpassung

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