Sachverständigenrat für Umweltfragen übergibt Wasserstoff-Stellungnahme

In seiner Stellungnahme mit dem Titel „Wasserstoff im Klimaschutz: Klasse statt Masse“ empfiehlt der Umweltrat, alle Anstrengungen auf den Markthochlauf von grünem Wasserstoff aus Wind und Sonne zu konzentrieren. Um bis 2045 treibhausgasneutral zu werden, muss Deutschland deutlich mehr für den Klimaschutz tun. Grüner Wasserstoff wird dabei eine zentrale Rolle spielen – und zwar da, wo erneuerbarer Strom nicht direkt eingesetzt werden kann. Aus heutiger Sicht sind das vor allem die Stahl- und Chemieindustrie, oder auch Teile des Verkehrs, wie die Luft- und Schifffahrt. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen betont, dass nur „grüner“ Wasserstoff, also Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, wirklich nachhaltig und klimaverträglich ist.

Und auch grüner Wasserstoff muss möglichst effizient eingesetzt werden. Das zeigt uns: Mit unserer Förderung für eine grüne Wasserstoffproduktion sind wir auf dem richtigen Weg. Das bedeutet auch: Wer Ja sagt zu grünem Wasserstoff, muss auch Ja sagen zu mehr Wind- und Solaranlagen. Nach Auffassung des Sachverständigen wäre es eine falsche Weichenstellung, in Wasserstoff aus fossilen Brennstoffen zu investieren. Diese Art der Herstellung verursache signifikante Treibhausgasemissionen – selbst dann, wenn Wasserstoff aus Erdgas in Kombination mit einer CO2-Abscheidung und Speicherung, sogenannter „blauer Wasserstoff“, hergestellt werde. Bei der CO2-Speicherung bestünden zudem Umwelt- und Gesundheitsrisiken.

Laut dem Sachverständigenrat für Umweltfragen   sei ein Zertifizierungssystem mit anspruchsvollen Nachhaltigkeitskriterien notwendig, damit die Herstellung von grünem Wasserstoff keine Umweltprobleme wie Flächen- oder Wasserknappheit verschärfe. Dies gelte insbesondere für Importe. Das Bundesumweltministerium treibt den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft durch wichtige Fördermaßnahmen bereits voran. Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung der Industrie“, dem Förderprogramm für Klimaschutzverträge sowie einem Programm für strombasierte für den Luft- und Seeverkehr werden nur innovative, zukunftsfähige Projekte gefördert, die mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 kompatibel sind.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen des Bundesumweltministerium erhalten Sie unter www.bmu.de/FG31
Informationen zur PtL-Roadmap erhalten Sie unter www.bmu.de/PM9572

 

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