Novellierung des Brandenburger Musik- und Kunstschulgesetzes

Die Schulträger und -leiter der 35 Brandenburger Musik- und Kunstschulen mit öffentlichem Bildungsauftrag haben sich im Rahmen ihrer Jahrestagung am Freitag dafür ausgesprochen, das Brandenburger Musik- und Kunstschulgesetz noch in dieser Legislaturperiode des Landesparlaments – also bis zum Sommer 2024 – zu novellieren. Die Vorsitzende des Verband der Musik-und Kunstschulen, Gerrit Große dazu: „Eine umfangreiche Evaluation des Gesetzes durch das Kulturministerium und zahlreiche sinnvolle Verbesserungsvorschläge sind erarbeitet und liegen auf dem Tisch. Es gilt diese nun rasch umzusetzen.

Die Notwendigkeit, ein Gesetz zu modernisieren, das über viele Jahre bundesweit Vorbildfunktion hatte. Das Gesetz ist eine Grundlage der Musik- und Kunstschularbeit in Brandenburg. Es regelt unter anderem die Gleichbehandlung von Musik- und Kunstschulen sowie die Qualitätskriterien für das Gütesiegel „Anerkannte Musik- und Kunstschule“. Auch werden Lehrkräfte-Fortbildungen und die Mechanismen für die Musik- und Kunstschulförderung im Gesetz geregelt. 2014 wurden erstmals auch die Kunstschulen in die gesetzliche Sicherung mit aufgenommen und gleichwertige umfangreiche Qualitätsstandards entwickelt.

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Im Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz wurde festgelegt, die Auswirkungen der Gesetzesnovellierung aus dem Jahr 2014 bis Ende 2019 zu evaluieren. Der Bericht liegt dem Träger- und Fachverband nun in der endgültigen Fassung seit Juli vor und am vergangenen Mittwoch gab es dazu eine Anhörung im Kulturausschuss des Landtages. Der Verband hatte Gelegenheit, seine Leitgedanken zur künftigen Fördergesetzgebung vorzutragen. Für die erstklassige Bildungsarbeit an den Musik- und Kunstschulen, die wie die allgemeinbildenden Schulen von einem ähnlich dramatischen Fachkräftemangel betroffen sind, ist es erforderlich, dass die Neubewertung der gesetzlichen Kriterien gerade auch vor dem Hintergrund der sich rasant verändernden Rahmenbedingungen im Bildungsbereich noch innerhalb der jetzigen Legislatur erfolgt.

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