Umfrage bestätigt hohe Beteiligung

75 Jahre nach NS-Zeit und Kriegsende sowie 30 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur und deutscher Wiedervereinigung ist die Bedeutung von Gedenkstätten wichtiger denn je – zur Aufarbeitung der Geschichte und um gesellschaftliche Erinnerung wachzuhalten. Der Rahmenlehrplan des Fachs Geschichte sieht daher den Besuch außerschulischer Lernorte im Rahmen des Unterrichts vor. Erstmals hat das Bildungsministeriums im Juni 2019 Brandenburger Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien gefragt, wie viele Schülerinnen und Schüler einen außerschulischen Lernort besucht haben. 153 Schulen beteiligten sich an der Umfrage.

Das Ergebnis:
Im Schuljahr 2018/19 haben 28.905 Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 an insgesamt 1.281 Fahrten zu außerschulischen Lernorten teilgenommen, um sich mit der Zeit des Nationalsozialismus und der DDR-Geschichte auseinanderzusetzen. Darunter waren 764 Fahrten zu Gedenkstätten, 126 zu Gedenkorten, 342 zu Museen und 49 zu Denkmälern. Die Einzelergebnisse sind im Anhang zusammengefasst. Die geplante Folgeumfrage für das Schuljahr 2019/20 konnte am Ende des zurückliegenden Schuljahres pandemiebedingt nicht stattfinden. Sie soll im September 2020 nachgeholt werden.

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Das Bildungsministerium fördert entsprechende Fahrten seit 1. Januar 2019 durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für brandenburgische Schüler zu den Kosten von Schulfahrten mit verbindlichen Gedenkstättenbesuchen“. Mit dieser Richtlinie können sich Schulen die Besuche von Gedenkstätten, Museen und Gedenkorten in Brandenburg, Berlin und Polen finanziell fördern lassen. Die Richtlinie gilt noch bis Ende 2020, die Verlängerung ist in Arbeit. Laut Koalitionsvertrag sollen „alle Schüler in ihrer Schulzeit mindestens einen Erinnerungsort des Nationalsozialismus und einen der DDR-Zeit in pädagogischer Begleitung besuchen können“. Um dies zu ermöglichen, sollen die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sowie die freien Träger finanziell und personell besser ausgestattet und die Gedenkstätten-Lehrkräfte im Haushalt abgesichert werden. Mit dem Besuch außerschulischer Lernorte wird den Schülern handlungsorientiertes, ganzheitliches und auch historisches Lernen ermöglicht – ein wesentliches Bildungsziel. Voraussetzung sind methodisch und didaktisch aufbereitete Programme für Kinder und Jugendliche in den Lernorten sowie die Vorbereitung der Lehrkräfte zur Einbettung in den Unterricht.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir erleben jeden Tag in vielen Lebensbereichen demokratische Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Dafür müssen junge Menschen gerüstet sein. Die eigene Geschichte zu verstehen, hilft dabei enorm. Deswegen ist es wichtig, die Erinnerungskultur im Land Brandenburg an den Schulen weiter zu entwickeln. Ich freue mich, dass die Schulen ihren Auftrag ernst nehmen und den Besuchen an Gedenkstätten eine hohe Bedeutung beimessen. Seit 2019 fördert das Land solche Schulfahrten zu Gedenkstätten auch finanziell.“

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