Schulpflicht konsequent durchsetzen

Das Schwänzen von Unterricht darf nicht ohne Folgen bleiben. Seit einem Jahr gilt für Brandenburgs Schulen das neue Rundschreiben zum einheitlichen Umgang mit Schulabsentismus. Es regelt u.a. die landesweite Erfassung der Anzahl der Schulschwänzer. Jetzt liegen erstmals Zahlen für das zurückliegende Schuljahr vor.

In Brandenburg herrscht – wie bundesweit – die Schulpflicht. Laut Brandenburgischem Schulgesetz § 41 müssen Eltern für die regelmäßige Teilnahme ihres Kindes am Unterricht und an den sonstigen pflichtigen Veranstaltungen der Schule sorgen. Die Schulpflicht sichert den Anspruch auf Bildung und Erziehung von jungen Menschen, sie ist eine wesentliche Voraussetzung für einen selbstbestimmten Lebensweg in einer von Bildung und Wissen geprägten Gesellschaft.

Die Maßnahmen bei Schulpflichtverletzungen wurden bereits 2018 in einem Papier an alle Schulen klar und einheitlich definiert. Es gewährleistet einheitliches Handeln und regelt auch die systematische Erfassung der unentschuldigten Schüler.

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Kategorien

  1. gelegentliches Schulschwänzen: unentschuldigtes Fehlen an weniger als 2 Tagen in 3 Monaten,
  2. Schulverdrossenheit: unentschuldigtes Fehlen an mehr als 2 Tagen in 3 Monaten,
  3. Schulverweigerung: unentschuldigtes Fehlen an mehr als 5 Tagen in 3 Monaten, darunter zählen
  4. Regelschwänzen: unentschuldigtes Fehlen an bis zu 20 Tagen in 3 Monaten
  5. Intensivschwänzen: unentschuldigtes Fehlen an mehr als 20 Tagen in 3 Monaten.

Die jetzt vorliegenden Zahlen ermöglichen erstmals eine statistische Bewertung. Danach haben rund 1,8 Prozent aller Schüler an Brandenburgs allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Schuljahr 2018/19 innerhalb eines Vierteljahres an mehr als 5 Tagen unentschuldigt gefehlt, das sind fast 4.000 sogenannte Schulverweigerer. Besonders hoch ist der Anteil schulverweigernder Schüler an den Förderschulen „Lernen“ (fast 7 Prozent), Oberschulen (fast 6 Prozent) und Gesamtschulen (über 4 Prozent). Obwohl Brandenburgs Schulen nach Vorgabe des Rundschreibens die Erhebung sehr gut unterstützen, muss sich das Erfassungssystem noch einspielen, um künftig auch über einen längeren Zeitraum valide Daten liefern zu können.

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