150.000 Euro für Investitionen in den Tierschutz

Das Land Brandenburg unterstützt Tierheime weiterhin bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls. Die neue Tierheimförderrichtlinie des Verbraucherschutzministeriums ist jetzt in Kraft getreten. Dafür stehen in diesem Jahr 150.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung 20.000 Euro mehr als im Vorjahr. Förderanträge können ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028. Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Ziel der Förderung ist es, die Unterbringung und Pflege von Tieren zu verbessern. Dazu zählen insbesondere herrenlose Tiere, ausgesetzte, zurückgelassene oder verlorene Fundtiere sowie Abgabe- oder beschlagnahmte Tiere.

Gefördert werden, Neubau, Ausbau und Erweiterung von Tierheimen, Umbau und Sanierung bestehender Gebäude, Erwerb geeigneter Gebäude zur Tierunterbringung, Ausstattung und Ausrüstung (z.B. Zwinger, Käfige, Geräte), bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebs. Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Pro Antragsteller und Maßnahme können maximal 50.000 Euro pro Jahr gewährt werden.

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Förderrichtlinie und Antragsunterlagen sind auf der ILB-Seite veröffentlicht: https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/tierheimfoerderrichtlinie/

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