Wenn der Kündigungsbutton fehlt

Wenn der Kündigungsbutton trotz Möglichkeit zum Online-Vertragsschluss fehlt: Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt neun Unternehmen ab.

Seit mehr als einem Jahr müssen Unternehmen, die online Verträge mit längerer Laufzeit anbieten, deren Kündigung auch online ermöglichen. Und das so einfach wie möglich, über einen Kündigungsbutton. Doch viele Anbieter kommen dem nicht nach. Juristin Michèle Scherer verrät, wann die unzureichende Umsetzung für Betroffene einen entscheidenden Vorteil bereithält.

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Für nutzerfreundliche Kündigungsoptionen aller Verbraucher hat die Verbraucherzentrale Brandenburg neun Unternehmen abgemahnt. Ganz einfach soll sie sein, die Kündigung von Verträgen mit längerer Laufzeit, die Verbraucher auch online abschließen konnten. Betroffen davon sind viele Branchen, beispielsweise geht es um Verträge über Energie, Fahrkarten- oder Hörbuch-Abos, nicht aber zum Beispiel Verträge im Finanz- und Versicherungsbereich. Ein Klick auf eine Kündigungsschaltfläche mit einer eindeutigen Formulierung wie „Verträge hier kündigen“ soll zunächst zu einer Eingabemaske führen. Auf dieser können die Kündigungswilligen Daten zu ihrer Person, zu ihrem Vertrag und zur Art der Kündigung eintragen und abschließend über eine Bestätigungsschaltfläche mit einer Formulierung wie „jetzt kündigen“ ihre Kündigungserklärung abgeben. So will es der Gesetzgeber seit etwas mehr als einem Jahr. In der Realität gestaltet sich die Kündigung der betreffenden Verträge oft schwieriger. Für gut informierte Verbraucher hat dies einen entscheidenden Vorteil: Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen, erklärt Michèle Scherer, Juristin bei der VZB. Doch viele kennen diese Möglichkeit gar nicht. Ziel ist es daher, dass die Unternehmen die gesetzlich geforderte und nutzerfreundliche Kündigungsmöglichkeit umsetzen.

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