Eltern bekommen Unterstützung für Kinder im Grundschulalter

Ab dem 1. August 2026 werden wir stufenweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einführen. Danach kommt jedes Jahr eine weitere Klassenstufe hinzu, so dass bis 2029 der Rechtsanspruch für alle Schüler der Klassenstufen eins bis vier umgesetzt sein wird. Zur Realisierung des Rechtsanspruchs stellt der Bund Ländern und Kommunen Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wird er sich auch an den laufenden Betriebskosten beteiligen.

Finanziert wird dies über eine Änderung der Umsatzsteuer-verteilung zugunsten der Länder. So sollen im Jahr 2026 rund 100 Millionen Euro, 2027 rund 340 Millionen Euro, 2028 rund 580 Millionen Euro und 2029 rund 820 Millionen Euro an die Länder fließen. In den Folgejahren rechnet der Bund mit rund 960 Millionen Euro, die an die Länder umverteilt werden sollen. Die Investitions-kosten der Länder abzüglich der Bundesmittel beziffert der Bund je nach Betreuungsbedarf auf 1,38 bis 3,18 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2030 sollen sich die Betriebskosten der Länder auf 2,22 bis 3,42 Milliarden belaufen.

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Quelle: Martin Patzelt MdB CDU

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