Empfohlene Zählerablesung und Vertragsprüfung

Am 31.03.2024 läuft die vergünstige Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme aus. Dadurch steigen die Preise wieder. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt, im Falle fehlerhafter Schätzungen durch Energieversorger drohen Verbrauchern Mehrkosten. Um dies zu verhindern, empfiehlt sie, die Zählerstände Ende März abzulesen und an die Versorger zu übermitteln.

Die Zentrale empfiehlt Verbrauchern, die Gas oder Fernwärme beziehen, zum nächsten Monatswechsel ihre Zählerstände zu erfassen. Denn nach dem 31.März lief die vergünstigte Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme aus. Ohne konkrete Ablesewerte sind Anbieter berechtigt, in ihrer Jahresabrechnung über Zeiträume mit unterschiedlicher Besteuerung mit „Schätzwerten“ zu arbeiten. „Das kann aufgrund der hohen Verbräuche gerade bei Gas zu erheblichen Abweichungen führen. Setzen Unternehmen aufgrund einer fehlerhaften Schätzung den nun erhöhten Steuersatz auf einen zu großen Teil des Jahresverbrauches an, drohen unnötige Mehrkosten, erklärt Rico Dulinski, Energierechtsexperte der VZB.

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Verträge prüfen
Die aktuelle Änderung können Verbraucher auch zum Anlass nehmen, ihre Versorgungsverträge zu prüfen. Was zahle ich aktuell für meine Gasversorgung? Welche Kündigungsmöglichkeiten und -fristen habe ich? Das sind die Fragen, die man sich hier stellen kann, so Dulinski. Die Umsatzsteuererhöhung allein berechtige zwar noch nicht zur Kündigung der Versorgungsverträge. Hat der Versorger aber bereits über weitere Preiserhöhungen informiert, komme ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht, so der Experte. Weitere Informationen zum Anbieterwechsel hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite zusammengestellt.

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