Energiepreisbremse als Tarnung für überteuerte Verträge

Die Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsvermittlern, die mit der Behauptung, Kunden könnten von den Energiereisbremsen profitieren, teure Energielieferverträge anbieten. Tatsächlich gewinnen in solchen Fällen aber nur die Vermittlungsagenturen und die sie beauftragenden Energieversorger, während Verbraucher unnötig viel zahlen. Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt die Masche und gibt Tipps, wie die Suche nach günstigen Anbietern tatsächlich gelingt. „Profitieren Sie von der Strompreisbremse!“. Mit dieser wohlklingenden Versprechung gehen Vertragsvermittlungsfirmen aktuell in Brandenburg auf Kundenfang. Die Werbenden fragen – sofern sie diese nicht bereits kennen – nach den aktuell zu zahlenden Preisen für Strom und Gas. Sie stellen dann fest, dass die Verbraucher nicht oder nur wenig von der Energiepreisbremse profitieren würden. Anschließend bieten sie ihnen Verträge mit Preisen weit oberhalb der Preisbremsen an. Ihr Argument: Nur so hätten die Angesprochenen auch etwas von der Energiepreisbremse, weil der Staat einen Teil der Kosten übernehme. „Im Ergebnis zahlen Verbraucher aber unnötig viel mehr für die bezogene Energie. Die entsprechenden Unternehmen füllen sich die Taschen auf Kosten der Verbraucher und der Steuerzahler, sagt Rico Dulinski, Experte für Energierecht bei der Verbraucherzentrale.

Verträge kündigen
Überteuerte Verträge wieder loszuwerden, ist direkt nach Abschluss noch leicht: Dann können Verbraucher in der Regel von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ist der Vertragsschluss schon mehr als 14 Tage her, hängen die Möglichkeiten für eine Beendigung von den vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten ab – es sei denn, eine Preiserhöhung flattert ins Haus. „Ändert der Energielieferant die Preise oder sonstigen Vertragsbedingungen während der Vertragslaufzeit, können Verbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.

Preise vergleichen
Rico Dulinski rät in jedem Fall dazu, angebotene Preise zunächst zu vergleichen. Vergleichsportale geben einen guten ersten Anhaltspunkt. Aber auch ein zusätzlicher Blick auf die Preisliste des Grundversorgers lohnt sich – so merkt man schnell, ob man für seine Energie zu viel bezahlt. Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen.

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Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung

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