Interessierte können bis Anfang April Anträge stellen

Bereits seit Anfang 2021 unterstützt das Land Brandenburg Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. In diesem Jahr stellt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung dafür Mittel in Höhe von 310.000 Euro bereit. Anträge können bis zum 7. April gestellt werden.

Was wird gefördert?

· Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder ohne E-Motor
· Die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrräder mit E-Motor
· Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrradanhänger mit oder ohne E-Motor

Wer wird in Brandenburg gefördert?

· Gemeinden und Gemeindeverbände
· Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
· eingetragene Vereine
· Gewerbetreibende/Selbstständige
Wie viel wird gefördert?

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb im Regelfall bis zu 50 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Bereitstellung für die Allgemeinheit bis zu 80 Prozent. Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:

· für Lastenfahrräder: 2.500 Euro
· für E-Lastenfahrräder: 4.000 Euro
· für Lastenfahrradanhänger: 1.000 Euro
· für E-Lastenfahrradanhänger: 2.500 Euro

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung ist unter folgendem Link abrufbar:
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rili_lafa_bbg_2023

Weitere Informationen sind hier zu finden:
https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/mobilitaet-verkehr/foerderung-von-lastenfahrraedern/

Förderanträge können beim Landesamt für Bauen und Verkehr
gestellt werden. Die Antragsformulare und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Lastenradförderung erhalten Sie auf der Website des LBV unter https://lbv.brandenburg.de/lastenfahrrader-24724.html.

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