Bund muss durch ihn verursachte Kosten übernehmen
Vor dem Hintergrund der für viele Kommunen schwieriger gewordenen finanziellen Lage fordert Brandenburgs Finanzminister Daniel Keller, dass der Bund für jene Kosten aufkommen muss, die er mit Gesetzen und Rechtsvorschriften verursacht. Die Finanzlage für Städte, Gemeinden und Landkreise ist genauso wie für das Land nicht einfach. Die Kommunen im Land Brandenburg können sich nicht von dem gesamtdeutschen Trend abkoppeln, denn auch im Land steigen die Ausgaben stärker als die Einnahmen. Grundsätzliche Lösungen kann es nur auf Bundesebene geben, vor allem durch eine angemessene Übernahme des Bundes von durch ihn verursachte Kosten. Wir müssen hin zum Grundsatz der Veranlassungskonnexität. Das heißt, wenn der Bund durch gesetzliche Änderungen Kosten auslöst, muss er hierfür einen entsprechenden dauerhaften finanziellen Ausgleich schaffen. Am Freitag hatte die Bertelsmann Stiftung in dem neu vorgelegten Kommunalen Finanzreport auf das steigende Finanzierungsdefizit der Kommunen Brandenburgs hingewiesen. Demnach sei das Defizit der Städte, Gemeinden und Landkreise im Land von 2024 zu 2025 von 355 Millionen Euro auf 832 Millionen Euro gestiegen.
Die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen in Brandenburg seien im gleichen Zeitraum um 5,3 Prozent auf 1,287 Milliarden Euro zurückgegangen nach einem Plus von 26 Prozent in den Jahren 2021 bis 2024. Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände in Brandenburg bleibt 2025 trotz steigender Schuldenstände niedrig.
Unsere Botschaft in dieser für die betroffenen Kommunen und Landkreise nicht einfachen Situation ist klar. Das Land steht weiterhin fest an der Seite der kommunalen Ebene. Wir blicken auf eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kommunen und Landkreisen. Wir wissen um ihren wichtigen Beitrag für ein lebenswertes Brandenburg“, betont Finanzminister Keller.
Wer die Musik bestelle, müsse sie auch bezahlen, sei eine verbreitete Redewendung, aber im föderalen Aufbau der Bundesrepublik oft nicht Realität. Brandenburgs Finanzminister wies darauf hin, dass die Ministerpräsidentenkonferenz im Juni letzten Jahres den Bund nachdrücklich aufgefordert habe, einen Vorschlag zum Grundsatz der Veranlassungskonnexität zu entwickeln. Hier müsse der Grundsatz einer angemessenen Kostenübernahme festgeschrieben werden.
Keller unterstrich zudem, dass in den Bereichen, in denen das Land Brandenburg selbst für die Gemeinden und Gemeindeverbände wirken kann, bereits tätig werde, um die Finanzsituation der Kommunen in Brandenburg zu verbessern. Trotz unserer eigenen angespannten Haushaltslage machen die Zuweisungen an unsere Kommunen seit vielen Jahren den mit Abstand größten Anteil an unserem Landeshaushalt aus.
Alle Förderungen und gesetzliche Zuweisungen an die Kommunen zusammengenommen waren es allein im Jahr 2024 etwa 40 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens, so Keller. Er erinnerte zudem an Maßnahmen wie der Entschuldungshilfe für Kommunen in Höhe von knapp 250 Millionen Euro, die Corona-Hilfen mit etwa 795 Millionen Euro sowie das Brandenburg-Paket, das Kommunen mit rund 654 Millionen Euro unterstützte.
