In Zeiten der Pandemie haben Gemeinden Außerordentliches geleistet
Brandenburgs Kommunen haben nach Einschätzung von Finanzministerin Katrin Lange die täglichen Herausforderungen der Corona-Pandemie in den vergangenen fast zwei Jahren im Interesse der Bürger gemeistert. Auf der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes in Seelow dankte sie den Verwaltungen in den Städten und Dörfern für deren Engagement. Es war die erste Mitgliederversammlung des kommunalen Spitzenverbandes seit zwei Jahren. Lange, die bei dem Treffen Ministerpräsident Dietmar Woidke vertrat, sagte in Seelow: „Sie standen bei der Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen in der ersten Reihe, habe die Fragen von Bürgern beantwortet und die Notbetreuung in Schulen und Kitas organisiert. In den Gesundheitsämtern galt es, Kontakte nachzuverfolgen und Erkrankte zu informieren. Sie haben neue Wege gesucht, um die alltäglichen und unentbehrlichen Dienstleistungen für die Menschen aufrechtzuerhalten. Dafür danken Ihnen der Ministerpräsident und ich sehr herzlich!“Sie betonte weiter, dass das Land die Kommunen angesichts der zusätzlichen Belastungen und Steuerausfälle nicht im Stich gelassen habe. Das gelte auch künftig. Sie nannte unter anderem die schnelle Verständigung auf einen kommunalen Rettungsschirm, die Erstattung von Kita-Beiträgen und die Kofinanzierung von Bundeshilfsmitteln für den öffentlichen Nahverkehr. Das Land werde die Kommunen auch darüber hinaus weiter unterstützen, um für die Bürger, Städte und Dörfer immer lebenswerter und attraktiver zu machen. Hierzu zählten der Ausbau digitaler Angebote auf allen Ebenen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Entwicklung lebendiger Innenstädte und eine attraktive Verwaltung. Ferner hob die Finanzministerin vor den Vertretern der Städte und Gemeinden hervor, dass im Land Brandenburg ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben werden wird.
Bei der Reform der Grundsteuer habe sich das Land Brandenburg somit mit Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg für das Bundesmodell und gegen die neue Öffnungsklausel für die Länder entschieden. Diese Unterstützung und die damit ausgedrückte Einigkeit zwischen Land und Städte- und Gemeindebund seien wichtig. Denn im Vordergrund stand und steht die verfassungsfeste Sicherung der Einnahmen aus der Grundsteuer für die Kommunen. Mit der Fortführung des bisherigen wertorientierten Systems bei Grundstücken und Gebäuden im Bundesmodell ist dies am ehesten gewährleistet. Denn das Verfassungsgericht hat nicht das System als solches in Frage gestellt, sondern die unterbliebenen Aktualisierungen der Werte. Die Erhebung auf Basis eines wertabhängigen Modells ist am verlässlichsten geeignet, die Grundsteuer als konstante Einnahmequelle der Kommunen in Brandenburg zu erhalten. Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen im Land Brandenburg von derzeit jährlich rund 290 Millionen Euro eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgabe. |