Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)

In seiner Entscheidung vom Freitag hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) festgestellt, dass die vom Landesamt für Umwelt 2020 bewilligte Erhöhung der Wasserfördermenge im Wasserwerk Eggersdorf nicht aufgehoben wird, aber wegen eines Verfahrensfehlers rechtswidrig und nicht vollziehbar ist, da im Gegensatz zum ursprünglich gestellten Antrag kein ergänzendes Verfahren mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden ist.
Das Umweltministerium begrüßt die vom Gericht aufgezeigte konkrete Möglichkeit, mit einer nachzuholenden Öffentlichkeitsbeteiligung in einem ergänzenden
Verfahren den Verfahrensfehler zu heilen, ohne dass die Gesamtplanung infrage gestellt ist.
In seiner Pressemitteilung zur Entscheidung führt das Verwaltungsgericht aus: „Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und die Prüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbotes sind fehlerfrei erfolgt. Die wasserrechtliche Bewilligung ist in materieller Hinsicht ebenfalls nicht zu beanstanden. Mit Blick auf die bewilligte Entnahmemenge besteht keine Diskrepanz zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung. Das vorhandene Grundwasserdargebot ist auch langfristig ausreichend, um die Bevölkerung und Industrieansiedlungen zu versorgen.“ Das Umweltministerium und das Landesamt für Umwelt werden das Urteil und die Urteilsbegründung auswerten und unverzüglich die daraus erwachsenden notwendigen Schritte einleiten.

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