Einheitliche Ausbildung in der Pflegefachassistenz
Es ist ein Meilenstein für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Land: Brandenburg schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vom Bund beschlossene bundesweit einheitliche, generalistische Pflegefachassistenzausbildung. Das Kabinett hat am gestrigen Dienstag eine entsprechende, von Sozialminister René Wilke eingebrachte Änderung des Brandenburgischen Pflegeberufeumsetzungsgesetzes beschlossen. Die Novelle bildet die Basis für die notwendige Anpassung der Rechtsverordnungen auf Landesebene, um die bislang getrennten Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe in einer einheitlichen Ausbildung, der Pflegefachassistenz, zusammenzufassen. Ziel ist ein Start der neuen Ausbildung an Brandenburgs Pflegeschulen im Oktober 2027.
Die neue generalistische Ausbildung zum Pflegefachassistenten oder zur Pflegefachassistenzperson dauert 18 Monate und qualifiziert die Auszubildenden nach ihrem Abschluss dazu, vermehrt Aufgaben durchführen zu können, die heute noch von Pflegefachpersonen durchgeführt werden und diese so zu entlasten. Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist grundsätzlich der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss, alternativ ist bei positiver Prognose der Pflegeschule auch ein Zugang ohne Schulabschluss möglich.


