Brandenburgische Elektro-Motorbootverordnung

Vor rund einem Jahr hat der Landtag die dritte Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes verabschiedet. Für weitergehende Regelungen wurde der Gesetzgeber das Umweltministerium verpflichtet, Verordnungen auf den Weg zu bringen. Eine dieser Verordnungen, die für Bürgerinnen und Bürger von besonderem Interesse sein dürfte, ist die Brandenburgische Elektro-Motorbootverordnung, die nun in Kraft gesetzt wird.

Umweltminister Jörg Vogelsänger erlaubt mit der Verordnung das Befahren von Seen, die bisher aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben nicht mit Motorkraft befahren werden durften: „Brandenburg, das Land der tausend Seen, bietet Anglern, Naturliebhabern und Wassersportlern umfassende Möglichkeiten der Erholung und aktiver Freizeitgestaltung. Diese Möglichkeiten können in der nächsten Saison auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, unbeschwerter genießen.“

Ein besonders vom Landesanglerverband Brandenburg vorgetragenes Anliegen wird damit landesweit geregelt: Mit Blick auf die älteren Verbandsmitglieder wird dem Wunsch nach erweiterten Möglichkeiten für das Fahren mit Elektrobooten Rechnung getragen. Hierzu gab es im Wassergesetz die erwähnte Verordnungsermächtigung, um das Befahren von nichtschiffbaren Gewässern mit elektrobetriebenen Motorbooten zu regeln. Dadurch entfällt die Notwendigkeit von Einzelgenehmigungen durch die Wasserbehörde.

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Damit dürfen stehende Gewässer von jedermann mit Elektro-Motorbooten mit einer Motorleistung bis zu einem Kilowatt befahren werden. Insbesondere  Angler, die so ihrer Hegepflicht leichter nachkommen können, profitieren von dieser Regelung. Aber auch für andere Freizeitsportler und Erholungssuchende gewinnt das seenreiche Brandenburg erheblich an Attraktivität.   

 

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