Bundesrat billigt Gesetz für erleichterte Lebendorganspenden

Künftig gibt es mehr Möglichkeiten, eine Spenderniere zu erhalten. Der Bundesrat billigte am 8. Mai eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes, die der Bundestag Ende März beschlossen hatte. Im Kern sieht das Gesetz vor, sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zuzulassen. Dabei werden zwei inkompatible Spenderpaare zusammengebracht, mit denen Nieren „über Kreuz“ gespendet werden können. Die Organspenderpaare müssen sich nicht kennen. Das sogenannte Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner soll aber Pflicht bleiben.Bisher konnte nur eine nahestehende Person spenden, also Eltern, Geschwister oder Lebensgefährten. Wenn jedoch die Spender-Empfänger-Paare nicht kompatibel sind, etwa wegen einer Blutgruppen- oder Gewebe-Unverträglichkeit, sind Organtransplantationen hier nicht möglich. Mit dem neuen Modell erhalten daher mehr Betroffene die dringend benötigte Transplantation. Weiterhin ist zukünftig die „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ also die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person erlaubt. Die spendende Person hat dabei keinen Einfluss auf den Empfänger. Für Vermittlung und Durchführung der anonymen und der Überkreuz-Lebendnierenspenden sieht das Gesetz den Aufbau eines nationalen Programms vor. Außerdem besteht künftig die Pflicht zur unabhängigen psychosozialen Beratung der Spenderpersonen vor einer Spende. Auch müssen die Betroffenen im Transplantationszentrum über den gesamten Spenderprozess vor, während und nach der Spende individuell betreut werden. Benötigt später ein Lebendnierenspender wegen einer Erkrankung selbst eine Nierentransplantation, soll dies bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Nieren angemessen berücksichtigt werden.

Hintergrund für die Gesetzesänderungen ist der hohe Bedarf an Spendernieren und lange Wartezeiten. Sie betragen im Durchschnitt bis zu acht Jahre für eine postmortale Nierenspende. Allein im Jahr 2024 warteten in Deutschland rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere. Im selben Jahr verstarben 253 Menschen, die sich zuvor auf der Warteliste für eine neue Niere befanden.

Wie es weitergeht
Mit der Billigung durch den Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Es tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

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