Union gegen Regierungspläne beim Staatsangehörigkeitsrecht

Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf einen Verzicht der von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts. Diese seien „grundlegend falsch“, schreibt die Fraktion in einem Antrag (20/9764), in dem sie die Bundesregierung auffordert, ihren Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht (20/9044) zurückzuziehen. Dieser Entwurf, der insbesondere eine Halbierung der Einbürgerungsfristen, die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit und die Streichung der Einbürgerungsvoraussetzung einer „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ enthalte, ignoriere „die Migrationskrise und Integrationsprobleme“, kritisiert die Fraktion. Stattdessen solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Staatsangehörigkeitsrecht behutsam und an der Realität ausgerichtet weiterentwickelt“, heißt es in dem Antrag weiter. Dabei soll nach dem Willen der CDU/CSU eine Einbürgerung künftig nur noch möglich sein, „wenn der Ausländer in den vorangegangenen 24 Monaten ununterbrochen erwerbstätig war und zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine angemessene Altersversorgung nachweislich zu erwarten ist“. Auch will die Fraktion die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem von dem ausdrücklichen Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abhängig machen. Zudem soll nach ihrem Willen künftig jeder Einbürgerungsbewerber vor Übergabe der Einbürgerungsurkunde geloben, dass er „das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte“.

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