Bürgermeister entschuldigt sich öffentlich

Kurzes Geplänkel bezüglich der Tagesordnung, und die Punkte, die sich auf den nicht öffentlichen Teil bezogen, wurden im Vorfeld in relativer kurzer Zeit mit Abstimmung geregelt. Der Vorsitzende der SVV, Uwe Koch, ging noch einmal auf die letzte SVV und die damit verbundenen Vorkommnisse ein. Er sagte, dass die unerfreuliche Diskussion um die Tagesordnung doch recht fragwürdig gewesen sei und vieles aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Erschwerend hinzu käme hier noch die Aussage des Bürgermeisters, dass dieser die damalige Tagesordnung als rechtswidrig befunden hätte, mit der Begründung, dass diese nicht mit ihm im Benehmen gesetzt wurde. In seinen weiteren Ausführungen zu diesem Problem ging Koch auf das „Benehmen“ ein, welches klar erklärt, wie die Handhabung zur Erstellung einer Tagesordnung aussieht. Nach seinem Dafürhalten hätte alles seine Richtigkeit gehabt und wäre weder rechtswidrig noch ungültig gewesen. Er betonte nochmal seinen Wunsch, dass zukünftig alle Fraktionen besser zusammenarbeiten. Entschuldigen wollte er sich außerdem für den Fauxpas des Bürgermeisters, der während der Redebeiträge von Elke Wagner, SPD, und Stephan Wende, Die Linke, per Knopfdruck das Mikrofon ausgeschaltet und damit das Rederecht abgekürzt hätte. Dies käme einer Zensur gleich. Diese „Stummschaltung“ seitens des Bürgermeisters ist zukünftig nicht mehr möglich, diese technische Möglichkeit steht nun der stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Monika Fiedler, zur Verfügung, die offensichtlich weiß, wie man damit umgeht. „So etwas darf nicht passieren!“, so Uwe Koch, der sichtlich noch erschrocken war. Er machte noch einmal deutlich, welche Konsequenzen es nach sich ziehen kann und wie dann in den jeweiligen Fällen entschieden würde.

Doch soweit solle es nicht kommen. „Auf Augenhöhe“ wäre hier das wünschenswerte Diskussionsensemble. Gleich im Anschluss nutzte Bürgermeister Matthias Rudolph seine Redezeit, um sich bei beiden Stadtverordneten zu entschuldigen. Er habe die Redezeit per Knopfdruck unterbrochen, so sagte er, und dies hätte ihm so nicht zugestanden. Dafür möchte er sich entschuldigen und gelobte Besserung, dass dies nicht mehr vorkäme. Zu den anderen angesprochenen Punkten würde man sich in anderer Runde verständigen und es gäbe dann am 18. Juni zur nächsten SVV aus seiner Sicht weitere Informationen des Bürgermeisters. In der Einwohnerfragestunde war nur einer zugegen, der vieles anstieß und im Besonderen anmerkte, dass sich die wichtigen Dinge der Stadtverordnetenversammlung, die brisant sein könnten, im nichtöffentlichen Teil befänden. Das erwecke den Anschein, dass die vielgelobte Transparenz für die Bürger so nicht gewahrt ist. Im weiteren Verlauf der Sitzung kam der „Gemeinsame Antrag der Fraktionen der CDU, die Linke, der FDP und der SPD zur Benennung einer/eines unabhängigen Beauftragten für von Mobbing betroffenen Mitarbeiter/Innen der Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree und ihrer Gesellschaftender“ zu Sprache. Dieser wurde ebenfalls in der Sondersitzung behandelt.

Der Diskussionsbedarf um diesen Antrag, der bereits seit dem 14. Mai auf der Tagesordnung steht und bei dem es bisher zu keinem Resultat kam, schien auch auf der gestrigen Sitzung der 26 Abgeordneten der SVV Fürstenwalde in der Sporthalle Edis-Arena kein Ende zu nehmen, mit vielen Bedenken um die Berufung, um Inhaltliches, wer oder wie oder was derjenige dann tun solle, wie er sich verhalten soll, Aufgabengebiete wären abzustecken. Der Datenschutz mit den sensiblen Daten trieb Christian Dippe von der BFZ um, sicherlich auch ein wichtiger Aspekt, den man nicht außer Acht lassen darf. Die AFD beispielsweise sieht darin keinen Nutzen, einen Mobbingbeauftragten zu installieren, denn immerhin gäbe es ja einen Personalrat und eine Gleichstellungsbeauftragte, die demjenigen ja helfen könnte. Jürgen Teichmann, CDU, plädierte indes für einen Grundsatzbeschluss. Dazu wurde von Gernot Geike, CDU, vorgeschlagen, wenn man sich dann darauf einige, diesen Grundsatzbeschluss zu beschließen, mit besonderem Augenmerk auf den Bedarf, soll mit namentlicher Abstimmung fortgefahren werden. Das geschah dann auch, nahezu mit allen Stimmen, allerdings mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme, die vom Bürgermeister kam. Im nichtöffentlichen Teil gab es dazu dann die Entscheidung der Benennung eines Außenstehenden, der diese Aufgabe übernehmen wird.   

*„Benehmen“
Gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf setzt der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Tagesordnung der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten fest.
Nach dieser Regelung trifft der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Entscheidung grundsätzlich nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen vorschreiben, dass eine Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen ist. In diese Entscheidungszuständigkeit kann weder durch die Geschäftsordnung noch durch (andere) Beschlüsse der Gemeindevertretung eingegriffen werden. Ferner hat der Vorsitzende dabei darauf zu achten, dass Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten herzustellen.
Benehmen heißt, dass ein ernsthafter Einigungsversuch stattgefunden haben muss. Benehmen setzt lediglich „eine Fühlungnahme voraus, die von dem Willen getragen wird, auch die Belange der Gegenseite zu berücksichtigen und sich mit ihr zu verständigen“ (vgl. BSG, DVBl 1969 S. 746 m.w.N.). Im Gegensatz zu einem Einvernehmen ist also kein positives Ergebnis des Einigungsversuches beim Benehmen erforderlich. Sinn und Zweck des Benehmens ist es, dem Hauptverwaltungsbeamten Gelegenheit zu geben, seine Gesichtspunkte in die Entscheidung des Vorsitzenden der Vertretung über die Aufstellung der Tagesordnung einfließen zu lassen.

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