Psychiatrieberichterstattung wird in neue Bahnen gelenkt

Zur Verbesserung der Situation von psychisch schwer kranken Menschen hat das Land Brandenburg erstmals ein Gutachten zur sogenannten Psychiatrieberichterstattung vorgelegt. Ziel der Expertise, die auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurückgeht und vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde, war es, die Häufigkeit und die Umstände von Zwangseinweisungen in der Psychiatrie sowie die Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegen psychisch Kranke in Brandenburg zu erfassen und mögliche Wege zur Vermeidung solcher Maßnahmen aufzuzeigen.

Psychisch schwer kranke Menschen können in Ausnahmefällen für sich und andere vorübergehend zu einer Gefahr werden. Wenn vorgelagerte Hilfen und Behandlungen nicht greifen, können sie unter strenger Abwägung der Verhältnismäßigkeit auch gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht werden. Eine zwangsweise Unterbringung psychisch Kranker ist eine freiheitsentziehende Maßnahme und stellt damit einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. Ihr geht daher in Deutschland immer ein einheitliches gerichtliches Verfahren, das Unterbringungsverfahren, und ein richterlicher Beschluss voraus.

Das Gutachten macht deutlich: Das Unterbringungsgeschehen nach Landesrecht und nach Bundesrecht sind „kommunizierende Röhren“. Außerdem hat die Arbeit der Gesundheitsämter mit ihren sozialpsychiatrischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Diensten erheblichen Einfluss auf die Unterbringungspraxis. Daher regen die Gutachter eine kluge Verknüpfung von Daten aus dem Aufsichtsgeschäft der Landesbehörden über die Kliniken, der gerichtlichen Unterbringungsverfahren und der Gesundheitsämter an. Eine Datenerhebung für Zwangsmaßnahmen nach Bundesrecht erfolgt auf freiwilliger Basis.

Gutachten Psychiatrieberichterstattung

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