Erste Tierschutzkonferenz

Die Landesregierung will den Umgang mit gefährlichen Tieren neu regeln, den Katzenschutz verbessern, die Hundehalteverordnung novellieren, Wildtierauffangstationen stärken und den ehrenamtlichen Tierschutz intensiver fördern. Diese Themen standen im Mittelpunkt der ersten Tierschutzkonferenz, zu der Ministerpräsident Dietmar Woidke eingeladen hatte. Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können. Gemeinsam mit Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer traf er dazu in der Staatskanzlei Vertreter des Tierschutzes.

Umgang mit gefährlichen Tieren
Die private Haltung gefährlicher Tiere ist bundesrechtlich bislang nicht eingeschränkt und nicht meldepflichtig. Die Landesregierung bekennt sich zum Schutz vor Gefahrtieren. Deshalb sollen noch in dieser Legislaturperiode Regelungen zum Schutz der Bevölkerung sowie für den art- und sachgerechten Umgang mit diesen Tieren auf den Weg gebracht werden. Die private Haltung gefährlicher Tiere soll in Brandenburg grundsätzlich verboten werden.

Umgang mit Exoten
Die private Haltung exotischer Tiere wie Papageien und Reptilien wird für das Land Brandenburg zunehmend problematisch. Die oftmals unzureichenden Haltungsbedingungen und fehlende Sachkenntnis der Halter erfordern Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen dieser Tiere. Die dafür zugelassenen Auffangstationen sind ausgelastet. Die Landesregierung und die Teilnehmer der Tierschutzkonferenz sind sich einig, dass im Bundestierschutzgesetz verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung notwendig sind.

Wildtierauffangstationen
Die Landesregierung wird im kommenden Jahr mehr finanzielle Mittel für die Unterstützung von Tierheimen und Wildtierauffangstationen bereitstellen, um die bestehenden Einrichtungen zu unterstützen. Mit Verlängerung der Tierheim-Förderrichtlinien bis 2025 wurden die Mittel in Höhe von bisher jährlich 130.000 Euro auf 166.000 Euro erhöht. Zugleich soll die Zahl der offiziellen Wildtierauffangstationen erhöht werden.

Katzenschutz
Um einer unkontrollierten Vermehrung herrenloser und streunender Katzen entgegenzuwirken, unterstützt das Land Brandenburg Tierschutzorganisationen finanziell bei der Kastration und Sterilisation dieser Tiere im Rahmen der Katzenkastrationsrichtlinie. Die Landesregierung reagiert auf den gestiegenen Förderbedarf mit einer Sonderförderung für das laufende Jahr in Höhe von 30.000 Euro sowie mit einer Erhöhung des Fördervolumens auf 100.000 EUR in 2024.

Hundehalterverordnung
Die Gültigkeit der aktuellen Hundehalterverordnung läuft zum 1. Juli 2024 aus. Sie soll bis spätestens Mitte nächsten Jahres durch eine neue Verordnung abgelöst werden. Die Novellierung der Hundehalterverordnung soll praxistaugliche und unbürokratische Regelungen enthalten. Hinweise und Praxiserfahrungen der heutigen Tierschutzkonferenz sollen im Überarbeitungsprozess berücksichtigt werden.

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