Für die beiden Beeskower Grundschulen findet die Anmeldung für die Schulanfänger am 19. Januar statt. Da beide Grundschulen über deckungsgleiche ... Weiterlesen
Die Domstadt Fürstenwalde führt zum Jahresbeginn das Onlineportal MaerkerPlus ein. Fürstenwalder können ab sofort der Verwaltung nicht ... Weiterlesen
Seit den 1930er Jahren galten Apfelbäume der regionalen Sorte „Napoleon“ in der Prignitz und im Wendland als verschollen. Während der ... Weiterlesen
Am ersten Sonntag im Jahr 2019 lädt der Landkreis Oder-Spree zum Neujahrsempfang nach Fürstenwalde ein. Anlässlich des 25. Geburtstages ... Weiterlesen
Der Bundesrat hat das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe an der Kindertagesbetreuung“ („Gute-KiTa-Gesetz“) beschlossen. Der Bund stellt den Ländern bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für die Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Die Jugendministerin des Landes Brandenburg freut sich, dass das Gute-KiTa-Gesetz verabschiedet wurde und dass sich Bund und Länder damit auf einen zeitnahen Start der Verbesserung der Qualität in der Kita und der Möglichkeit weiterer Beitragsbefreiung von Eltern verständigt haben. Das Land Brandenburg wird bis zum Jahr 2022 vom Bund rund 164 Millionen Euro für die Verbesserung der Qualität und für die Teilhabe erhalten.
Welche Qualitätsverbesserungen wir in Brandenburg mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz realisieren, werden wir im Dialog mit allen Akteuren – Kita-Trägern, kommunalen und freien Trägern, Kommunen, Spitzenverbänden, Kita-Fachkräften sowie Eltern – erörtern. Sie sollen ihre Vorstellungen für die Qualitätsentwicklung einbringen. Von besonderer Bedeutung wird aus meiner Sicht eine Unterstützung des Landes für die verlängerten Betreuungszeiten sein.
Brandenburg ist beim Einstieg in die Beitragsfreiheit schon einen ersten Schritt gegangen. Seit dem 1. August 2018 müssen die Eltern für das letzte Jahr vor der Einschulung ihrer Kinder keine Beiträge mehr bezahlen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz wird nun ab dem 1. August 2019 der zweite Schritt realisiert: Die Elternbeiträge für Wohngeldempfänger, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe), Empfänger von Kinderzuschlägen beim Kindergeld und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entfallen.
Davon profitieren bis zu 20.000 Eltern im Land Brandenburg. Zur Begleitung des Bundesgesetzes müssen in Brandenburg rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Beitragsfreiheit unbürokratisch – ohne Anträge der Eltern – erfolgen kann. Die dazu notwendige Änderung des Kitagesetzes wird im Landtag beraten.“
Als erster Landkreis in Brandenburg hat der Landkreis Oder-Spree jetzt einen Tierschutzbeirat. Auf Anregung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes wurde das Gremium in Beeskow gegründet. Der Tierschutzbeirat berät den Landrat des Landkreises Oder-Spree in allen Angelegenheiten des Tierschutzes. Dazu sollen aktuelle Tierschutzthemen bearbeitet und Stellungnahmen abgegeben werden, heißt es in der Geschäftsordnung des neuen Beirates.
Gundula Teltewskaja, Beigeordnete für Ländliche Entwicklung der Kreisverwaltung Oder-Spree, hat den Beiratsmitgliedern am 12. Dezember die von Landrat Rolf Lindemann unterzeichnete Berufungsurkunde überreicht. Die Tätigkeit im Tierschutzbeirat erfolgt ehrenamtlich.
Der Beirat setzt sich aus Vertretern von Tierschutzorganisationen oder Tierheimen, Mitgliedern des Kreisbauernverbandes, aktiven Landwirten und praktizierenden Tierärzten zusammen. Berufen wurden:
Dr. Mandy Fechner (Medizin im Grünen), Jana Feister (Tierheim am See), Jeanette Gärtner (Agrarunternehmen Berghof eG Rieplos), Dr. Marion Germann (Tierarztpraxis), Frank Matheus (Agrargenossenschaft Neuzelle eG), Franziska Matzke (Kommunikationszentrum Mensch und Tier), Dr. Matthias Matzke (Kleintierklinik Fürstenwalde und Praxis für Nutztiere und Pferde GmbH), Benjamin Meise (Fürstenwalder Agrarprodukte GmbH Buchholz), Roman Reincke (Bauerngesellschaft Ziltendorfer Niederung GbR) und Hasan Tatari (Pro Animale). Zum Vorsitzenden haben die Mitglieder Benjamin Meise gewählt.
„Ich lege großen Wert auf Meinungsvielfalt und finde es gut, dass im Beirat ein breites Spektrum von Akteuren vertreten ist. Fragen des Tierschutzes haben einen hohen Stellenwert in der öffentlichen Wahrnehmung. Wir wollen zu einer fachlich fundierten Erörterung und Beurteilung von Tierschutzfragen beitragen“, skizzierte Benjamin Meise erste Überlegungen nach seiner Wahl zum Vorsitzenden des Tierschutzbeirates Oder-Spree.
Ein Thema, das der Beirat auf seiner nächsten Sitzung aufgreifen will, ist der aktuelle Stand zum Tierschutzplan des Landes Brandenburg.
Die Beratungen des Gremiums werden öffentlich sein. „Mit der Bildung des Tierschutzbeirates gehen wir über gesetzliche Vorgaben hinaus und haben uns freiwillig ein Gremium geschaffen, das Kräfte bündelt, die sich engagiert für das Tierwohl einsetzen“, meint Gundula Teltewskaja. Sie freue sich auf die Zusammenarbeit mit dem Beirat, der mit zusätzlicher Expertise zu einer sachlichen Debatte von Tierschutzfragen im Landkreis Oder-Spree beitragen könne.
Brandenburgs Umweltminister hat die Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2018 veröffentlicht. Das sehr umfangreiche Zahlenwerk darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es hier nicht nur um Statistiken, sondern auch um das eigene Handeln im Alltag geht. Jede und jeder kann etwas tun, um Abfallmengen zu verringern – beispielsweise, wenn man gezielt Produkte kauft, die weniger Verpackungsmüll erzeugen, wenn der Mehrwegbecher das Einwegmodell ersetzt oder auch, wenn es um die Frage geht, wie opulent Geschenke eingepackt werden müssen.
Die aktuelle Broschüre enthält Statistiken zu den aus Haushalten entsorgten Abfällen sowie zu verwerteten und beseitigten gefährlichen Abfällen. Auch im Jahr 2017 konnten die Brandenburger das Wertstoffaufkommen weiter steigern, die Abfallgebühren blieben konstant. Das Gesamtaufkommen der im Jahr 2017 durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Land Brandenburg erfassten Abfallmenge stieg im Gegensatz zum Vorjahr (2016) um 73.000 Tonnen beziehungsweise 27 Kilogramm pro Einwohner auf 1.129.000 Tonnen. Das entspricht etwa 452 Kilogramm Abfall pro Einwohner. Während die Hausmüllmenge mit 138 Kilogramm pro Einwohner nahezu konstant geblieben ist, erhöhte sich die erfasste Wertstoffmenge um rund 10 Prozent von 133 Kilogramm auf 146 Kilogramm pro Einwohner. Im Rahmen der Sicherung und Rekultivierung von Deponien wurden vermehrt mineralische Bauabfälle eingesetzt.
Neben Altpapier, Alttextilien und Elektroschrott sammelten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 2017 signifikant mehr Bioabfälle ein, sodass das Pro-Kopf-Aufkommen von 67 Kilogramm im Jahr 2016 auf 79 Kilogramm im Jahr 2017 gesteigert werden konnte. Zurückzuführen ist dies zum einen auf die intensivierte Getrenntsammlung kompostierbarer Garten- und Parkabfälle. Zum anderen wurde das Angebot zur Nutzung einer Biotonne deutlich ausgeweitet. Mittlerweile können in 11 Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Bürger die Biotonne nutzen.
Zu den kommenden Feiertagen und Silvester werden wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus aller Welt erwartet. Viele werden die Busse und Bahnen im Verbundgebiet nutzen. Damit alle rechtzeitig und sicher zur gewünschten Feier kommen, wird das Verkehrsangebot in Berlin und Brandenburg teilweise erweitert. Alle An- und Abfahrtzeiten können in der VBB-App „Bus & Bahn“ und unter VBB.de abgerufen werden. Der VBB dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Verkehrsunternehmen für ihren Einsatz in diesem Jahr und wünscht frohe und friedliche Feiertage.
Im Regionalverkehr gilt an den beiden Weihnachtsfeiertagen und am Neujahrstag grundsätzlich der Sonntagsfahrplan. Damit werden die zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember eingeführten zusätzlichen Leistungen am Wochenende auf vielen Regionalbahnlinien auch „zwischen den Jahren“ angeboten – unter anderem auf den Linien RB49 zwischen Ruhland und Falkenberg (Elster), der RB55 zwischen Kremmen und Hennigsdorf oder auch der Linie RB61 zwischen Angermünde und Schwedt.
An Heiligabend gilt bis mittags weitgehend der reguläre Wochentagsfahrplan, ab ca. 15 Uhr greift dann aufgrund der geringen Nachfrage an diesem Tag der Sonntagsfahrplan.
Am Silvestertag verkehren die Züge in der Regel ebenfalls wie an Sonntagen. In der Nacht zu Neujahr werden einzelne Angebote angepasst und zusätzliche Züge zwischen Berlin und Brandenburg angeboten:
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Auch in diesem Jahr setzt der Frankfurter Kreisverband der LINKEN seine Spendentradition fort und unterstützt soziale Projekte in Frankfurt (Oder). Am Mittwoch übergaben Wolfgang Neumann, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung, sowie Jan Augustyniak, Kreisvorsitzender, 120 Schokoladen-Weihnachtsmänner an die Frankfurter Tafel, welche im Rahmen des Projektes „gesundes Pausenbrot“ an Frankfurter Schulen, an Schülerinnen und Schülern verteilt wird.
Momentan werden täglich an vier Frankfurter Schulen insgesamt 110 bis 120 Pausenbrote ausgegeben. Im Jahr kommen so etwas mehr als 9.000 Pausenbrote zusammen. Beim Zusammenstellen wird stets auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung mit Vollkornbrot, Salat, Obst und Gemüse geachtet. Zu Ostern und Weihnachten ist es Tradition geworden, dass die Frankfurter Linke, das Projekt mit Schokohasen oder Schokoweihnachtsmännern unterstützt.
Wir wollen mit der Spende unseren Beitrag zur Unterstützung dieser wichtigen ehrenamtlichen sozialen Arbeit in unserer Stadt leisten. Seit über 20 Jahren ist die Frankfurter Tafel ein verlässlicher Partner für die Bedürftigen in unserer Stadt. Das Angebot nutzen über 2000 Menschen und Nachfrage steigt in der Stadt. Die Schere zwischen Arm und Reich ist in den vergangenen Jahren auch in Frankfurt (Oder) immer größer geworden. Damit sind leider auch die Aufgaben der Tafel in den vergangenen Jahren gewachsen. Der Bedarf steigt ständig.
Die Tatsache, dass in einem so reichen Land wie Deutschland solche Angebote überhaupt notwendig sind, beweist die soziale Schieflage in der wir uns befinden. Eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von Oben nach Unten bleibt somit eine zentrale politische Forderung und Aufgabe für uns.
Vor rund einem Jahr hat der Landtag die dritte Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes verabschiedet. Für weitergehende Regelungen wurde der Gesetzgeber das Umweltministerium verpflichtet, Verordnungen auf den Weg zu bringen. Eine dieser Verordnungen, die für Bürgerinnen und Bürger von besonderem Interesse sein dürfte, ist die Brandenburgische Elektro-Motorbootverordnung, die nun in Kraft gesetzt wird.
Umweltminister Jörg Vogelsänger erlaubt mit der Verordnung das Befahren von Seen, die bisher aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben nicht mit Motorkraft befahren werden durften: „Brandenburg, das Land der tausend Seen, bietet Anglern, Naturliebhabern und Wassersportlern umfassende Möglichkeiten der Erholung und aktiver Freizeitgestaltung. Diese Möglichkeiten können in der nächsten Saison auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, unbeschwerter genießen.“
Ein besonders vom Landesanglerverband Brandenburg vorgetragenes Anliegen wird damit landesweit geregelt: Mit Blick auf die älteren Verbandsmitglieder wird dem Wunsch nach erweiterten Möglichkeiten für das Fahren mit Elektrobooten Rechnung getragen. Hierzu gab es im Wassergesetz die erwähnte Verordnungsermächtigung, um das Befahren von nichtschiffbaren Gewässern mit elektrobetriebenen Motorbooten zu regeln. Dadurch entfällt die Notwendigkeit von Einzelgenehmigungen durch die Wasserbehörde.
Damit dürfen stehende Gewässer von jedermann mit Elektro-Motorbooten mit einer Motorleistung bis zu einem Kilowatt befahren werden. Insbesondere Angler, die so ihrer Hegepflicht leichter nachkommen können, profitieren von dieser Regelung. Aber auch für andere Freizeitsportler und Erholungssuchende gewinnt das seenreiche Brandenburg erheblich an Attraktivität.