Wollen Heilmittelanbieter eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen, müssen sie das ab dem 1. September nur noch an einer Stelle beantragen. Für Praxisinhaber mit Sitz in Berlin und Brandenburg ist das die „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Berlin und Brandenburg“. Die ARGE hat ihren Sitz bei der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg. Das Zulassungsverfahren ist kostenfrei.

Wer gesetzlich Krankenversicherten Heilmittelleistungen wie etwa Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie oder Sprachtherapie anbieten möchte, braucht eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bislang musste diese Genehmigung von den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) einzeln eingeholt werden. Mit Stichtag zum 1. September 2019 wurde das Zulassungsverfahren einfacher.

Heilmittelerbringer üben ihren Beruf vorbeugend, heilend oder nachsorgend aus – in der Regel auf Verordnung eines Arztes. Zu den Heilmittelerbringern gehören Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.

Hintergrund des vereinfachten Zulassungsverfahrens ist eine Neuregelung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Danach haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassung von Heilmittelerbringern trifft.

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