Bundesrat dringt auf strengere Regeln
Länder verlangen konkrete Maßnahmen gegen Sozialhilfemissbrauch bei der Vermietung von Problemimmobilien. Mit einer am 8. Mai gefassten Entschließung fordert der Bundesrat, die Zweckbindung bei Sozialleistungen zu sichern und dauerhafte Missstände in Problemimmobilien nicht mehr zu subventionieren. So schlagen die Länder vor, auf Bundesebene sozialrechtliche Zurückbehaltungsrechte einzuführen. Auf diese Weise ließe sich verhindern, dass Sozialleistungen für Unterkunft und Heizung auch dann oft weiter an die Vermieter von Problemimmobilien fließen, wenn diese erhebliche Mängel im Gebäude nicht beseitigen, behördliche Auflagen nicht erfüllen oder zweckgebundene Mittel nicht an Versorgungsunternehmen weiterleiten. So könnten Zahlungen an kriminelle Vermieter ohne Risiko für die Mieter eingestellt werden. Diese würden oft Wohnungen in Problemimmobilien an Sozialleistungsberechtigte vermieten, ohne erforderliche Reparaturen durchzuführen oder zu beauftragen. In anderen Fällen würden Kosten für Heizung, Wasser oder Strom von den Vermietern nicht bezahlt, obwohl dafür zweckgebundene Sozialleistungen gewährt wurden. Dennoch zahle die öffentliche Hand bislang weiterhin Leistungen für Unterkunft und Heizung, wovon Vermieterinnen und Vermieter profitierten, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.
Druckmittel gegen kriminelle Vermieter
Der Bundesrat schlägt daher vor, dass Sozialleistungsträger Zahlungen für Unterkunft und Heizung künftig ganz oder teilweise einbehalten oder treuhänderisch sichern können, wenn Vermieter erheblich gegen ihre Pflichten verstoßen. Dafür sollen auch klare Meldewege sowie Regelungen für Datenaustausch und Datenverarbeitung geschaffen werden. Zugleich sollen einbehaltene Zahlungen mietrechtlich dennoch als erbracht gelten, damit betroffene Mieter nicht wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden können.
