Mehr Geld für Pflege- und Gesundheitsschulen

Brandenburgs Pflege- und Gesundheitsschulen bekommen vom Land dauerhaft mehr Geld. Die bislang auf die Jahre 2023 und 2024 befristete Erhöhung der Investitionspauschale von 200 auf 500 Euro pro besetztem Ausbildungsplatz und Jahr wird ab sofort verstetigt. Die entsprechende Änderung der brandenburgischen Krankenhausinvestitionspauschalverordnung ist jetzt in Kraft getreten. Damit haben die Schulen künftig Planungssicherheit für ihre Investitionen. Die Anpassung ist das Ergebnis einer Evaluierung der Ermittlung des Finanzbedarfs der Ausbildungseinrichtungen, der durch die Teuerungen der letzten Jahre stark gestiegen ist. Brandenburg zahlt damit eine Pauschale in gleicher Höhe wie Berlin.

In Brandenburg sind aktuell 43 Pflege- und Gesundheitsschulen anerkannt, davon sind 26 Schulen im Krankenhausplan und damit an ein Krankenhaus angebunden. Sieben Schulen sind ohne Anbindung an ein Krankenhaus (bisherige Altenpflegeschulen). Die Schulen verfügen über eine Gesamtkapazität von etwa 7.700 Ausbildungsplätzen in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen, wovon sich aktuell rund 4.000 Schüler in der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann befinden.

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Schulen, die an ein Krankenhaus angebunden sind, werden in Deutschland über das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes refinanziert. Den Bundesländern obliegt die Finanzierung der Investitionen für die Schulen für Gesundheitsberufe, die mit Krankenhäusern verbunden sind. Somit haben nur Schulen, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung.

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