Sportgerichtsurteil sorgt für Unverständnis bei BSG Pneumant Fürstenwalde

Ein Rückkehrer, klare Rücksprache mit Verbandsverantwortlichen – und trotzdem Spielwertung gegen den Verein.

Es ist ein Urteil, das nicht nur bei der BSG Pneumant Fürstenwalde II für Kopfschütteln sorgt, sondern auch weit darüber hinaus Fragen aufwirft: Trotz rechtzeitig beantragter und rückwirkend erteilter Spielberechtigung wurde das Punktspiel gegen FSV Union Fürstenwalde III vom Sportgericht des Fußballkreises Ostbrandenburg gegen die BSG gewertet.

Der Grund:
Der Spieler B. Pathe sei „zum Zeitpunkt des Spiels nicht spielberechtigt gewesen“.

Doch die Fakten zeichnen ein anderes Bild. Der Verein hatte den Spieler regelkonform gemeldet. Die Spielberechtigung wurde rückwirkend auf den 21.03.2025 festgelegt – das Spiel fand am 22.03. statt. Zudem fanden laut Vereinsangaben Rücksprachen mit FLB-Vertretern statt: Sowohl Verantwortliche vom FLB als auch der Staffelleiter der Kreisklasse Mitte sollen dem Verein telefonisch bestätigt haben, dass der Spieler eingesetzt werden könne. Screenshots, Zeugen und Gesprächsprotokolle liegen vor.

Einseitige Entscheidung – ohne Anhörung
Besonders gravierend: Die BSG Pneumant wurde nicht einmal vorab angehört, obwohl dies in einem fairen Verfahren selbstverständlich sein sollte. Das Urteil wurde einseitig zugunsten des FSV Union Fürstenwalde gefällt, ohne dass der betroffene Verein die Möglichkeit hatte, Stellung zu nehmen oder Beweise vorzulegen. Dies widerspricht nicht nur den Prinzipien der Sportgerichtsbarkeit, sondern steht auch im klaren Widerspruch zum rechtlichen Grundsatz des „Gehörs“ gemäß Artikel 103 des Grundgesetzes.
Darüber hinaus wurde das Spielergebnis im DFB.net nur einen Tag nach Verkündung des Urteils bereits zu Ungunsten der BSG geändert – ohne endgültige Rechtskraft und ohne Bekanntgabe der Entscheidung an den betroffenen Verein. Ein Vorgehen, das in seiner Form beispiellos ist und erhebliche Zweifel an der Unparteilichkeit und Fairness des Verfahrens aufwirft.

Vertrauensschutz sieht anders aus
Wir haben alles korrekt gemacht, den Verband informiert, Rücksprache gehalten und grünes Licht bekommen, heißt es aus Vereinskreisen. Von einem mutmaßlichen Regelverstoß kann hier keine Rede sein. Der Vorwurf wiegt schwer: Die BSG fühlt sich abgestraft – nicht wegen eines Fehlverhaltens, sondern wegen interner Abstimmungsprobleme auf Verbandsseite.

Tatsächlich wirft der Fall ein Schlaglicht auf eine größere Baustelle im Brandenburger Amateurfußball: Warum werden Spielberechtigungen unterschiedlich behandelt? Warum erhalten Rückkehrer eine manuelle Freigabe, während Neuzugänge oft automatisiert im System freigeschaltet werden? Warum werden Aussagen von FLB-Offiziellen ignoriert, wenn ein Verein sie ernst nimmt und danach handelt?

Sportliche Fairness bleibt auf der Strecke
Besonders bitter: Der betroffene Spieler war Torwart – und hatte nachweislich keinen Einfluss auf das Ergebnis. Auch das interessiert das Sportgericht offenbar nicht. Formal korrekt? Vielleicht. Fair und sportlich gerecht? Ganz sicher nicht.

Forderung nach Reformen
Was bleibt, ist die Forderung nach mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Gleichbehandlung. Vereine, die kooperativ und regelkonform handeln, dürfen nicht bestraft werden, weil die Abstimmungsprozesse beim Verband intransparent oder verzögert sind. Das aktuelle Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet – und berührt inzwischen nicht nur sportliche, sondern auch rechtstaatliche Grundprinzipien.
Die BSG Pneumant Fürstenwalde hat Berufung eingelegt – und hofft, dass auf Verbandsebene noch einmal im Sinne des Sports, der Fairness und des Grundgesetzes entschieden wird.

Dominik Hoffmann
BSG Pneumant Fürstenwalde e.V.
Mai 2025

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