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Politik

Einführung des Best-Bieter-Prinzips

Erleichterungen und Bürokratieabbau bei öffentlichen Vergaben

Erschienen am Donnerstag, 17. September 2026 Lesezeit 2 Min.

Die Landesregierung führt das Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben im Land Brandenburg ein. Hierzu wurde die Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung geändert und die Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung entsprechend angepasst und in Kraft getreten. Mit dem Best-Bieter-Prinzip im Vergaberecht entlasten wir unsere Kommunen spürbar von unnötigem Aufwand. Ab sofort werden bestimmte Nachweise nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Nur wer echte Zuschlagschancen hat, muss alle Nachweise vorlegen. Das ist notwendiger Bürokratieabbau und echter Modernisierungsschub in einem und das kommt nicht nur Bietern und Kommunen zugute, am Ende profitieren auch die Menschen in Brandenburg davon. Denn die Kommunen können sich wieder auf die Dinge konzentrieren, die wirklich wichtig sind so der Innenminister Dr. Jan Redmann. Und mit der Einführung des Best-Bieter-Prinzips stellen wir öffentliche Vergabeverfahren ein Stück weit vom Kopf auf die Füße. Das Best-Bieter-Prinzip sieht vor, dass soweit möglich nur noch einer oder mehrere aussichtsreiche Bieter seine Eignung nachweisen muss. Damit werden Unternehmen in Vergabeverfahren von der generellen Vorlage von Nachweisen und entsprechenden Unterlagen entlastet. Das ist ein deutlicher Bürokratieabbau befindet ebenfalls, Daniel Keller und verhindert sowohl die Einreichung als auch die Prüfung letztendlich nicht benötigter Dokumente. Die Neuregelung gilt sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen und trägt dazu bei, Vergabeverfahren einfacher, effizienter und bürokratieärmer zu gestalten. Mit der Einführung des Best-Bieter-Prinzips setzt das Land Brandenburg seinen Kurs zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens fort.

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